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Anpassung der Grundsteuer zur Finanzierung künftiger Aufgaben

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Die Grundsteuer wurde reformiert, da die veralteten Einheitswerte als Berechnungsgrundlage nicht mehr tragbar waren. Bereits im Januar erhielten viele Steuerpflichtige einen neuen Grundsteuerbescheid. Eine Anpassung des Hebesatzes in der Gemeinde Germering war im Hinblick auf zukünftige Aufgaben und die damit verbundenen Ausgaben unvermeidbar. Die rechtliche Grundlage wurde zum 01.01.2025 durch die kommunale Hebesatzsatzung geschaffen. Am 13.01.2025 verschickte das Steueramt Germering rund 5.700 Grundsteuerbescheide. Zudem wurden am 21.01.2025 etwa 4.000 Wasser- und Kanalabrechnungen versendet. Aufgrund zahlreicher Rückfragen zur Grundsteuer und den Wasser-/Kanalabrechnungen ist die telefonische Erreichbarkeit momentan eingeschränkt. Die Gemeinde bittet um Verständnis und empfiehlt, Anliegen auch per E-Mail an das Steueramt zu senden. Die Grundsteuerbeträge werden individuell von der Gemeinde Germering berechnet. Der individuelle Grundsteuer-Messbetrag des Finanzamtes wird mit dem Hebesatz der Gemeinde Germering (Grundsteuer B 425%, Grundsteuer A 360%) multipliziert. Ein Musterbescheid mit Erklärungen ist verfügbar. Durch den Wechsel von einem wertabhängigen auf ein wertunabhängiges System kann es zu erheblichen Unterschieden in der Steuerbelastung kommen, da die Berechnung nun ausschließlich auf der Größe der Grundstücks- und Wohnflächen basiert. Lage, Ausstattung oder Baujahr sind nach dem neuen Grundsteuerrecht nicht mehr maßgeblich. Daher ist es wichtig, den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes zu überprüfen: Stimmen die berücksichtigten Grund-, Wohn- und Nutzflächen? Bei Zweifeln über die Höhe des Messbetrags sollte rechtzeitig Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufgenommen werden. Für die Gemeinde Germering ist das Finanzamt in Fürstenfeldbruck zuständig. Die Gemeinde ist an die Feststellungen im Messbescheid gebunden, und Einwände können nur direkt beim Finanzamt geltend gemacht werden. Falls noch kein Bescheid von der Gemeinde Germering erhalten wurde, könnte eine Festsetzung durch einen Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes noch ausstehen. In diesem Fall sollte baldmöglichst das Finanzamt kontaktiert werden. Ein Änderungsantrag des Finanzamtes kann heruntergeladen werden. Die Zahlung und Fälligkeit sind ebenfalls von Bedeutung; ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, die Forderungen müssen fristgerecht bezahlt werden, bis der Bescheid aufgehoben oder geändert wird. Wer bereits einen Dauerauftrag zur Grundsteuerzahlung erteilt hat, sollte diesen umgehend an die neuen Daten im Bescheid anpassen. Bei Abbuchungen durch die Gemeinde Germering erfolgt die Anpassung automatisch. Für die Erteilung eines Abbuchungsauftrags steht auf der Gemeindewebseite ein digitales Amt (Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat) zur Verfügung. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der Seite des Bundesfinanzministeriums zu finden. Im Jahr 2024 wurden durch die Grundsteuer B Einnahmen von rund 1,8 Millionen Euro erzielt. Die Gemeinde Germering hat ein Stabilisierungs- und Innovationspaket in Höhe von insgesamt 800.000 Euro zur Finanzierung künftiger Aufgaben definiert. Der damit verbundene zusätzliche Betrag muss durch eine Anhebung der Grundsteuer B ausgeglichen werden, weshalb der Hebesatz von bisher 360 v.H. auf 425 v.H. angepasst wird. Ab dem 01.01.2025 werden die Realsteuerhebesätze wie folgt festgelegt: Grundsteuer A (land-/forstwirtschaftliche Betriebe): 360 v.H., Grundsteuer B (Grundstücke): 425 v.H., Gewerbesteuer: 365 v.H. Der Gewerbesteuerhebesatz wurde bereits 2024 angepasst. Aufgrund des neuen Grundsteuergesetzes wurden Gebäude und Grundstücke in die Grundsteuer B überführt. Das bedeutet, dass beispielsweise landwirtschaftliche Wohnhäuser nun der Grundsteuer B statt der Grundsteuer A unterliegen. Die Grundsteuer zählt zusammen mit der Gewerbesteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden und dient unter anderem der Finanzierung von Schulen, Kindergärten, Bibliotheken sowie dem Erhalt und Ausbau der Infrastruktur. In der Gemeinde Germering sichern die Grundsteuereinnahmen die Finanzierung vielfältiger zukunftsorientierter Projekte und Aufgaben, wie etwa die Kreditfinanzierung für die Sanierung der Mittelschule, die Feuerwehren, Seniorenarbeit, Klimaschutz, Energie, Oberflächenwasser-Management, Digitalisierung von Schulen und Verwaltung, Straßenunterhalt, schnelles Internet und nicht zuletzt die steigende Kreisumlage, die mit Herausforderungen wie dem Krankenhaus-Defizit und Sozialausgaben verbunden ist.

Quelle: Stadt Germering
Datum: 13.2.2025

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