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Wichtige Informationen zur Bundestagswahl 2025 in Germering

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Wenige Tage verbleiben bis zur vorgezogenen Neuwahl des Deutschen Bundestags am 23. Februar. Wenn Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, handeln Sie schnell, da die Fristen kürzer sind als gewohnt. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis Anfang Februar versendet. Sollte Ihr Dokument bis zum 10. Februar nicht eingetroffen sein, kontaktieren Sie bitte die Nummer 08141/937-299, um das weitere Vorgehen zu klären. Nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung sollten Sie umgehend Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Diese werden ab dem 10. Februar versandt. Sie können die Unterlagen online über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder über einen bereitgestellten Link anfordern, schriftlich über den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder persönlich im Rathaus ab dem 10. Februar. Um das Risiko von Transportschäden zu minimieren, wird empfohlen, die Unterlagen persönlich im Rathaus abzuholen. Das Bürgerbüro hat vom 10. bis 21. Februar erweiterte Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13 bis 16 Uhr und Donnerstag von 13 bis 18 Uhr. Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument sowie Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Um Unterlagen für andere Personen abzuholen, muss die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ordnungsgemäß ausgefüllt sein. Die Briefwahlunterlagen umfassen den Wahlschein, ein Merkblatt, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den roten Wahlbrief. Nach dem Abstimmen stecken Sie den Stimmzettel in den Umschlag und senden ihn portofrei. Wahlbriefe können bis 18 Uhr am Wahlsonntag im Briefkasten des Maisacher Rathauses eingeworfen werden, während der Briefkasten am Bürgerzentrum Gernlinden um 15 Uhr geleert wird. Zu spät eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. Wo Sie am Wahlsonntag wählen können, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale sind am 23. Februar von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit. Sollten Sie Briefwahl beantragt haben, können Sie dennoch im Wahllokal wählen, sofern Sie den Wahlschein vorlegen. Bitte beachten Sie, dass in der Wahlkabine weder fotografiert noch gefilmt werden darf.

Quelle: Stadt Germering
Datum: 13.2.2025

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