Die Stadt Germering informiert, dass am 15. Februar 2025 die Grundsteuer A, die Grundsteuer B sowie die Vorauszahlung der Gewerbesteuer für das erste Quartal 2025 zur Zahlung fällig sind. Bei einer Nichteinhaltung des Zahlungszeitraums sind wir verpflichtet, gesetzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben. Bareinzahlungen können in der Stadtkasse im Rathaus Germering, Rathausplatz 1, 2. Stock, Zimmer 202 vorgenommen werden. Bitte beachten Sie auch, dass sich die zu zahlenden Beträge für die Grundsteuer aufgrund der Reform für 2025 geändert haben. Überprüfen Sie daher gegebenenfalls Ihre Daueraufträge.
Quelle: Stadt Germering
Datum: 12.2.2025