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Mikrozensus 2025: Erhebung der Daten in Bayern beginnt

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Ab sofort werden rund 130.000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern im Rahmen des Mikrozensus 2025 befragt. Diese jährliche Haushaltsbefragung ist entscheidend für die Ermittlung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen der Bevölkerung. Bundesweit wird ein Prozent der Bevölkerung zur Auskunft verpflichtet, was in Bayern etwa 130.000 Personen entspricht. Die Teilnahme der Befragten ermöglicht es, politische Entscheidungen auf einer fundierten Datengrundlage zu treffen. Die Befragungen erfolgen entweder als Telefoninterview oder über eine Online-Plattform. Der Mikrozensus repräsentiert die größte jährliche Erhebung dieser Art in Deutschland. Jedes Jahr geben rund 60.000 Haushalte in Bayern stellvertretend für die gesamte Bevölkerung Informationen über ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen. Diese Daten sind von großer Bedeutung, um die Lebensqualität zu verbessern und die wirtschaftliche Lage umfassend zu verstehen. Nur durch valide und qualitativ hochwertige Informationen können zukunftsorientierte politische Entscheidungen zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung der Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern getroffen werden. Die Auswahl der befragten Haushalte erfolgt mittels eines mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens, bei dem zunächst Gebäude und Gebäudeteile erfasst werden. Anschließend werden die Bewohner dieser Gebäude von ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten, die sich als solche ausweisen, kontaktiert. Die ausgewählten Haushalte erhalten ein Schreiben vom Bayerischen Landesamt für Statistik, das über den Ablauf der Befragung informiert. Dabei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, die Fragen entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Für die Durchführung der Telefoninterviews stehen bayernweit rund 130 geschulte Erhebungsbeauftragte zur Verfügung. Die Befragungen werden ganzjährig von Januar bis Dezember durchgeführt. Laut Mikrozensusgesetz besteht eine Auskunftspflicht, die garantiert, dass die Politik auf der Grundlage von zuverlässigen und repräsentativen Ergebnissen Entscheidungen treffen kann. Die Daten der Befragten unterliegen zudem einer strengen Geheimhaltung, sodass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind. Es ist auch wichtig, den Unterschied zwischen Mikrozensus und Zensus zu verstehen: Während der Zensus alle 10 Jahre als umfassende Erhebung der amtlichen Einwohnerzahl dient, erfasst der Mikrozensus jährlich ein Teilbild der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung und bezieht lediglich ein Prozent der Bevölkerung ein. Für beide Statistiken besteht eine Auskunftspflicht. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Statistik zu finden.

Quelle: Stadt Germering
Datum: 13.2.2025

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