In der Stadtratssitzung am 25. Februar 2025 äußerte ein Anwohner der Tannenstraße im Namen einer Bürgerinitiative den Wunsch nach einer Anhörung, die für den 25. März angesetzt werden soll. Er forderte eine Räumungsanordnung für ein Nachbargrundstück und wies darauf hin, dass die Bürgerinitiative sich bereits mehrfach an die Stadtverwaltung sowie den Stadtrat gewandt hatte. Geschäftsleiter Jens Tönjes berichtete, dass zahlreiche Behörden zu diesem Anliegen konsultiert wurden und die Ermittlungen lediglich marginale Rechtsverstöße zutage brachten. Erster Bürgermeister Norbert Seidl gab bekannt, dass die Schulverpflegung für die drei Grundschulen und die Mittelschule in Puchheim ab dem 17. Februar 2025 bis zum 14. Februar 2027 an die Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH in Gröbenzell vergeben wird. Der Stadtrat stimmte dem Haushaltsplan 2025, dem Stellenplan 2025 sowie der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung für die Jahre 2026 bis 2028 zu und beschloss die Haushaltssatzung für 2025. Zudem wurde die Satzung über das städtische Schwimmbad beschlossen und ein Sozialtarif für Jahreskarten im Schwimmbad eingeführt, der als „Sozialtarif Jahreskarte für Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger“ bezeichnet wird. Dieser Tarif gilt ausschließlich für Puchheimerinnen und Puchheimer, die Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung sind. Der Preis für die Jahreskarte im Sozialtarif beträgt 120 Euro für Erwachsene und 100 Euro für Jugendliche. Des Weiteren stimmten die Stadträte der Ausschreibung des erweiterten Fahrplans der Regionalbuslinie 832 zu und billigten die anteilige Übernahme von zehn Prozent der Gesamtkosten nach Abzug der Mehrkosten durch die erweiterte Linienführung im Olchinger Gebiet sowie der Mehrkosten für die Stichfahrten zum GfA/Amperverband am Josef-Kistler-Weg. Das Gremium nahm außerdem die Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden zum Bebauungsplan Nr. 57 zur Kenntnis. Die Einzelbeschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt zu diesen Stellungnahmen wurden bestätigt. Der Bebauungsplan Nr. 57, der das Stadtzentrum zwischen Allinger Straße, Post-/Adenauerstraße, Kennedystraße und Fröbelweg/Bahngelände sowie das Rathaus mit Erweiterungsbereich zwischen Bahnhofstraße, Adenauerstraße und angrenzender Wohnbebauung betrifft, wurde erneut genehmigt. Der Erste Bürgermeister wurde beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 57 wieder im Internet auszulegen und die Stellungnahmen der betroffenen Behörden einzuholen. Unter Mitteilungen und Anfragen verwies Erster Bürgermeister Norbert Seidl auf bevorstehende Veranstaltungen wie die Bürgerversammlungen am 26. Februar in Puchheim-Bahnhof und am 19. März in Puchheim-Ort sowie das Geldbeutelwaschen am 5. März und das Rama dama am 15. März. Zudem sprach er über die Wassertemperatur im Schwimmbad, den Rückruf von Lastenrädern und die Erstellung eines Katastrophenschutzkonzepts für Puchheim. Der Artikel wurde im Februar 2025 veröffentlicht.
Quelle: Stadt Puchheim
Datum: 26.2.2025