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Neue Regelungen zur Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025

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Ab dem 1. Januar 2025 treten neue gesetzliche Regelungen für die Grundsteuer in Kraft. Diese Reform wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft hat. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. In Bayern wird der Grundstückswert künftig bei der Berechnung der Grundsteuer nicht mehr berücksichtigt. Stattdessen erfolgt die Ermittlung auf Basis der Flächen von Grundstück und Gebäuden. Der Stadtrat von Puchheim hat am 26. November 2024 die Satzung zur Festlegung der Grundsteuerhebesätze beschlossen. Die Hebesätze für Puchheim sind: Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke): 630 v. H. und Grundsteuer B (bebaute/unbebaute Grundstücke): 350 v. H. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.puchheim.de/grundsteuer.

Quelle: Stadt Germering
Datum: 12.2.2025

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